Türgriffe – gekröpft oder nicht?

Immer wieder flammt bei Baubesprechungen, aber auch bei der Abnahme die Diskussion darüber auf, wie die Türgriffe gestaltet sein dürfen bzw. müssen.

Bei Sicherheitstüren wie Brand- und Rauchschutztüren sowie Notausgangstüren ist diese Frage meist mit der bauaufsichtlichen Zulassung geklärt und steht nicht zur Diskussion. Standardmäßige Türdrücker auf der Bandgegenseite sitzen oftmals so nahe am Blendrahmen bzw. dem Gegenflügel, dass eine Klemmgefahr für die Finger besteht.

Jetzt stellt sich die Frage:
„Wie viel Platz ist für eine gefahrlose Betätigung erforderlich?“
„Reicht der Platz oder müssen gekröpfte Drücker eingesetzt werden“

Im privaten Wohnungsbau sollten zumindest die Anforderungen der DIN 31001 angenommen werden. Diese definiert Gefahrkanten und Sicherheitsabstände. In dieser Norm wird für den Fall einer Quetschgefahr für den
Finger ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 mm zur Quetschkante gefordert.
Im Gewerbebau sieht es wiederum anders aus. Hier gibt es diverse Unterlagen mit zum Teil unterschiedlichen Aussagen.

Die BGI 523 „Mensch und Arbeitsplatz“ übernimmt die Daten der DIN 31001 und fordert mindestens die 25 mm.
Die BGI 861-2 „Sicherer Umgang mit Türen“ geht hier schon weiter.
Diese fordert für handbetriebene Türen unter Punkt 4.2.3 bei Drehtüren einen Mindestabstand >40 mm und bei Schiebetüren einen Mindestabstand von >100 mm.

Am sichersten geht der Handwerker, wenn er sich einfach an die meistens für ihn verbindliche VOB hält. In dem Anhang zur VOB wird in der DIN 18360 „Metallbauarbeiten“ unter Punkt 3.3.6 eindeutig gefordert:

„Türdrücker und Knöpfe an Schlössern mit einem Dornmaß unter 55 mm müssen gekröpft sein.“

Da das Dornmaß bei nahezu allen Rohrrahmentüren kleiner ist, dürfen diese Türen somit gemäß VOB nur gekröpfte Türdrücker erhalten.
Handwerker, welche auf Anweisung des Bauherrn oder dessen Vertreter bei Rohrrahmentüren normale Türdrücker einsetzen sollen, müssen somit bei VOB-Verträgen Ihren Auftraggeber auf den Gegensatz zum Vertrag schriftlich hinweisen.